Die in den vergangenen Jahren eingeführten Änderungen im Kreditwesengesetz, insbesondere § 25h KWG (»Interne Sicherungsmaßnahmen«), resultieren im Bereich der Finanzinstitute in neue Vorgaben für das interne Risikomanagement und die Sicherungsmaßnahmen.
Um eine Vermögensgefährdung des Instituts zu vermeiden, entstehen für das Unternehmen weit reichende Verpflichtungen gemäß § 25h Absatz 1 KWG:
Mit der Entwicklung geeigneter Strategien und Sicherungsmaßnahmen soll der Fokus verstärkt darauf gelegt werden, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstige strafbare Handlungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend gegenzusteuern. Präventionsmaßnahmen müssen auch die Begünstigung der Anonymität von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen verhindern können.
Neben den verschiedenen Rahmenbedingungen, sind die wesentlichen Bestandteile eines ganzheitlichen, prozessualen Ansatzes zu beschreiben. Sie sind für ein effektives und effizientes Fraud Prevention und Fraud Management unabdingbar. Die aktuellen Anforderungen – auch seitens der Aufsicht – gehen deutlich über den bisherigen Umfang hinaus.
Geeignete Präventions- und Sicherungsmaßnahmen bedürfen der Einbettung in einen Kontext von funktionierenden Schnittstellen sowie eines unabdingbaren Kommunikations- und Informationsmanagements. Daneben sind in den Häusern verstärkt fraudspezifische Regelwerke und Sicherungsmaßnahmen durch automatisierte Kontrollen zu implementieren.
Unsere Erfahrungen stützen sich auf diverse Beratungsmandate zur Umsetzung von Fraudmanagement-Systemen in verschiedensten Häusern und Branchen.
Wir bieten Ihnen einen ganzheitlichen Ansatz, ausgehend von strategischen Komponenten, über eine »state-of-the-art« Gefährdungsanalyse bis hin zu der Umsetzung in optimale Sicherungs- und Kontrollsysteme, auch durch Softwareunterstützung. Daneben verfügen wir zu diversen Prozessen über für Ihr Haus adaptierbare Dokumente und Vorlagen. Unser PDCA-Zyklus zur Qualitätssicherung Ihres Fraud-Managementsystems ist einzigartig auf dem Markt.