Die von der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) aufgestellten Gesetze, Richtlinien, Verfügungen und Verordnungen sowie geltendes EU-Recht bilden die rechtlichen Grundlagen des Aufsichtsrechts. Richtig verstanden ist das Aufsichtsrecht mehr als nur eine lästige Pflicht. Es bietet die Chance zur Neuausrichtung interner Qualitätsstandards.
Finanzdienstleister benötigen eine spezielle Erlaubnis zum Betreiben ihrer Geschäftstätigkeit und unterstehen der Aufsicht der BaFin. Die von ihr aufgestellten Normen bestimmen maßgeblich die Gestaltung der Finanzprodukte sowie die Ausgestaltung des Vertriebs.
Die jüngste Vergangenheit im Zeichen der Finanzmarktkrise lässt aktuelle Neuerungen im Bankenaufsichtsrecht immer wichtiger erscheinen: Aufsichtsrichtlinie, Änderungen diverser Prüfungsberichtsverordnungen, Neuerungen im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, Geldwäschegesetz, Groß- und Millionenkreditverordnung sind hier nur exemplarisch zu nennen.
Im Versicherungsaufsichtsrecht bilden die aktuellen Entwicklungen im Bereich Solvency II einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Den gestiegenen Anforderungen entsprechend, gilt es, die vier Schlüsselpositionen einer Versicherung optimal, d.h. "fit and proper" aufzustellen.
Wir kennen die für Sie maßgeblichen gesetzlichen Normen und sind vertraut mit ihrer Anwendung in der Praxis. Neben der theoretischen Unterweisung in den einzelnen Gebieten, implementieren wir zusammen mit Ihnen entsprechende risikoorientierte Arbeits- und Kontrollprozesse.
Aufsichtsrecht nicht als lästiges »Muss«, sondern als Chance einer risikoorientierten Ausrichtung interner Unternehmensabläufe zu sehen – das ist das Credo unserer Berater. Pflichtvorgaben als Maßgabe interner Qualitätsstandards zu sehen – das ist unser Ziel.